Transparenzregister: Bis wann AG, GmbH und Genossenschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten melden müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Das Transparenzregister ist seit dem 1. Oktober 2026 in Betrieb, gestützt auf das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG).
- AG, GmbH und Genossenschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden und Änderungen innert eines Monats nachführen.
- Die Meldung erfolgt kostenlos über EasyGov.
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Welche Fristen gelten?
Laut einer Übersicht von swisscompany.com gilt für AG mit ordentlicher Revision eine Frist bis zum 31. Dezember 2026, für die übrigen Gesellschaften bis zum 31. März 2027. Sind die Angaben bereits vollständig im Handelsregister eingetragen, läuft die Frist bis zum 30. September 2028.
Was passiert bei Verstössen?
Bei vorsätzlichen Verstössen drohen Bussen bis CHF 500'000.
Häufige Fragen
Kostet die Meldung etwas?
Nein, die Meldung über EasyGov ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn man einen Treuhänder oder Dienstleister beauftragt.
Muss ich jedes Jahr neu melden?
Nein. Gemeldet wird einmal, danach müssen Änderungen innert eines Monats nachgeführt werden.
Quellen
- Transparenzregister des Bundes · 01.10.2026
- swisscompany.com: Meldefristen Transparenzregister · 31.08.2026