Recht auf Laden: Was Mietende und Stockwerkeigentümer verlangen könnten
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes könnten Mietende und Stockwerkeigentümer eine Grundinstallation zum Laden am eigenen Parkplatz verlangen, sofern sie zumutbar ist.
- Die Kosten liessen sich in der Regel auf die Parkplatzmiete überwälzen.
- Die Vernehmlassung lief vom 19. Juni bis zum 12. Oktober 2026. Wann und ob das Gesetz in Kraft tritt, ist offen.
Diese Seite gehört zum Opportunity Radar von Chekkerz: jeden Donnerstag die Veränderungen, aus denen neue Geschäftschancen entstehen. Kostenlos anmelden
Wer ist dafür, wer dagegen?
Laut einer Übersicht von watson lehnen Mitte, SVP und der Hauseigentümerverband die Vorlage ab, der SVIT verlangt ihren Rückzug. Dafür sind unter anderem VCS, Swiss eMobility, auto-schweiz und Casafair.
Was hiesse das für Verwaltungen?
Verwaltungen und Stockwerkeigentümergemeinschaften müssten Anfragen prüfen, die Zumutbarkeit beurteilen, Offerten einholen und Kosten verteilen. Im Streitfall entschiede ein Gericht.
Häufige Fragen
Gilt das Recht auf Laden schon?
Nein. Es handelt sich um einen Entwurf. Als Nächstes wertet der Bund die Vernehmlassung aus und entscheidet über eine Botschaft ans Parlament.
Quellen
- BFE: Eröffnung der Vernehmlassung · 19.06.2026
- watson: Wer das Recht auf Laden unterstützt und wer nicht · 12.10.2026
- SVIT: Stellungnahme · 12.10.2026