EU AI Act: Seit wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen und was Schweizer Firmen betrifft
Das Wichtigste in Kürze
- Art. 50 des EU AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Er verlangt unter anderem, dass Deepfakes, also realistisch wirkende KI-Bilder, -Videos oder -Audios, offengelegt werden.
- Der «Digital Omnibus on AI» (Verordnung (EU) 2026/1744) ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Er verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I), nicht aber Art. 50.
- Bestehende Systeme müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen.
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Betrifft das Schweizer Unternehmen?
Ja, wenn KI-generierte Inhalte in der EU verwendet oder ausgespielt werden, etwa in Kampagnen mit EU-Reichweite.
Was plant die Schweiz?
Das Bundesamt für Justiz will bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats vorlegen. Sie betrifft Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.
Was droht bei Verstössen?
Bussen können bis EUR 15 Mio. oder 3 % des Umsatzes reichen, für KMU gelten tiefere Obergrenzen.
Häufige Fragen
Muss jeder KI-Text gekennzeichnet werden?
Nein. Bei Texten gilt die Pflicht nur, wenn sie über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und keine redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen stattgefunden hat.
Gilt der AI Act in der Schweiz direkt?
Nicht als Schweizer Recht. Er betrifft Schweizer Firmen aber, sobald ihre KI-Inhalte oder KI-Systeme in der EU genutzt werden.