Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Schwachstellen gilt auch für Schweizer Exporteure
Das Wichtigste in Kürze
- Die Meldepflichten des EU Cyber Resilience Act (CRA) gelten seit dem 11. September 2026.
- Hersteller vernetzter Produkte müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen melden. Das gilt auch für Schweizer Hersteller, die in die EU liefern.
- Die übrigen Produktpflichten gelten ab dem 11. Dezember 2027.
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Häufige Fragen
Betrifft der CRA auch reine Software?
Der CRA umfasst Produkte mit digitalen Elementen. Ob ein konkretes Produkt darunter fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.